Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
     

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des vertrages, gleichgültig, auf welche dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden!
     

  3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 16:00 Uhr (Anreisetag) bis
    10:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung.

     

  4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
     

  5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
     

  6. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor,
    Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  7. A) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahmeder vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.

    B)
    Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
     

  1. A) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben daran gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    B) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 7 errechneten Betrag zu zahlen.
     

  1. Gerichtsstand für beide Parteien ist München.